21.05.2025
Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachungen und Pauschalierungen: Dafür wollen sich die Koalitionspartner einsetzen – und hierbei auch die Einführung einer Arbeitstagepauschale prüfen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt diesen Vorstoß.
Die Pläne seien teils allgemein, teils schon sehr klar: Während die Koalitionäre eine Arbeitstagepauschale zur Zusammenfassung der Werbungskosten für Arbeitnehmer "prüfen" wollen, würden sie bei der Pendlerpauschale konkret. Zum 01.01.2026 "wird" diese Pauschale ab dem ersten Kilometer dauerhaft auf 38 Cent erhöht, wie der Koalitionsvertrag ausführe, so der DStV.
Er begrüßt die Überlegungen zur Arbeitstagepauschale. Der Verband hatte bereits bei seinen Forderungen zur Bundestagswahl 2025 angeregt, eine Arbeitstagepauschale einzuführen, um das häusliche Arbeiten und die Fahrtwege steuerlich zu berücksichtigen. Diese Forderung habe an die Überlegungen der Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums "Bürgernahe Einkommensteuer" angeknüpft, die hierin ebenfalls gute Anknüpfungspunkte zur Steuervereinfachung sehe.
Die Idee der Expertenkommission: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Home-Office und das häusliche Arbeitszimmer würden in einer Pauschale mit fixem Euro-Betrag pro Arbeitstag abgegolten. Auf die Unterscheidung zwischen den Kategorien "häusliches Arbeitszimmer" und "Home-Office" solle verzichtet werden. Der Vorteil: Der Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung falle hier weg und die Steuerpflichtigen müssten weniger dokumentieren, so der DStV. Damit die Pauschalierung Fernpendler nicht zu sehr benachteiligt, sollen sie die gefahrenen Kilometer, die nicht über die Arbeitstagepauschale abgedeckt sind, mit einer fixen Cent-Pauschale/km geltend machen können.
Für DStV-Präsident Torsten Lüth steht fest: "Eine Arbeitstagepauschale für häusliches Arbeiten und die Fahrten zur Arbeit würde eine spürbare Vereinfachung darstellen - für die Steuerpflichtigen, die Finanzverwaltung und die steuerlichen Berater. Die Veranlagungsfälle könnten reduziert werden. Fernpendler dürfen hierdurch allerdings nicht benachteiligt werden."
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 20.05.2025