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05.02.2025

Neu im Februar: Beschränkung von KI-Systemen und geringere Einspeisevergütung bei Solaranlagen

Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen im Februar. So dürften KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, nicht eingesetzt werden. Das schreibe die KI-Verordnung der EU vor. Und: Die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen sinke um ein Prozent.

Die KI-Verordnung der EU sei bereits am 01.08.2024 in Kraft getreten. Sie verbiete bestimmte Arten von Anwendungen, die Grundrechte verletzen. Laut Bundesregierung schließt das KI-Systeme ein, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen. Auch KI-basierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern oder Bewertung des sozialen Verhaltens gehörten zu den verbotenen Praktiken. Das Verbot solcher besonders schädlicher KI-Anwendungen sei am 02.02.2025 in Kraft getreten.

Zum 01.02.2025 sei außerdem die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen um ein Prozent gesunken. Sie betrage nun beispielsweise für kleine Anlagen bis 10 kW bei Teileinspeisung 7,94 Cent pro KWh und bei Volleinspeisung 12,60 Cent pro KWh. Die Förderung verringere sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) halbjährlich. Denn, so die Regierung, die Erneuerbaren Energien seien mittlerweile etabliert und deckten über die Hälfte der Stromversorgung.

Bundesregierung, PM vom 03.02.2025