30.10.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Fragen-und-Antworten-Sammlung zur seit dem 01.01.2025 schrittweise eingeführten verpflichtenden E-Rechnung aktualisiert. Die aktuelle Fassung stammt aus Oktober 2026 und soll Unternehmen bei der Umstellung auf die neuen umsatzsteuerlichen Vorgaben unterstützen.
Hintergrund ist das Wachstumschancengesetz, mit dem die Regelungen zur Rechnungsstellung in § 14 Umsatzsteuergesetz neu gefasst wurden. Seit Anfang 2025 müssen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich elektronische Rechnungen verwendet werden. Für die Einführung gelten allerdings Übergangsregelungen. Private Endverbraucher sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen.
Das BMF betont, dass die FAQ lediglich als Orientierungshilfe dienen und keine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Maßgeblich bleiben die einschlägigen BMF-Schreiben aus den Jahren 2024, 2025 und 2026 sowie die Entscheidung der Finanzverwaltung im jeweiligen Einzelfall.
Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass es ausschließlich für steuerliche Grundsatzfragen zur E-Rechnung im B2B-Bereich zuständig ist. Fragen zur technischen Umsetzung, zur elektronischen Rechnung im Verhältnis zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern (B2G) sowie zu konkreten Einzelfällen werden in den FAQ nicht beantwortet.
Die derzeit geltenden Vorgaben sollen zudem im Hinblick auf das künftig geplante Meldesystem noch überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 29.10.2026