27.10.2026
Die Verurteilung eines AfD-Landtagsabgeordneten aus Brandenburg wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Politikers gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt (Oder) verworfen.
Nach den Feststellungen des LG hatte der Angeklagte Wilko Möller im Sommer 2024 ein Wahlplakat der AfD drucken und aufhängen lassen, auf dem ein Mann eine Armhaltung zeigte, die einem "Hitlergruß" zum Verwechseln ähnlich war. Das Motiv zeigte zwei Erwachsene, die über drei Kindern ein Dach aus ihren Armen bilden. Durch eine Spiegelung des ursprünglich aus dem Internet stammenden Fotos entstand die beanstandete Armhaltung. Über dem Bild stand der Slogan "Wir schützen Eure Kinder".
Das LG hatte festgestellt, dass der Angeklagte die Ähnlichkeit der Darstellung mit einem Hitlergruß erkannte, den Druck von rund 50 Plakaten jedoch dennoch veranlasste. Der BGH sah keine Rechtsfehler in dem Urteil und bestätigte die Verurteilung zu einer Geldstrafe.
Mit dem Beschluss des BGH ist die Entscheidung rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.10.2026, 3 StR 315/26