26.10.2026
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.10.2025 (IX R 4/24) seine jahrzehntelange Rechtsprechung zum entgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht geändert. Danach ist die Zahlung für den Verzicht auf einen Nießbrauch an einem vermieteten Privatgrundstück als steuerpflichtige Entschädigung zu behandeln, wenn der Nießbraucher aus der Vermietung Einkünfte erzielt hat.
Zugleich stellte der BFH klar, dass für die Steuerbarkeit einer solchen Entschädigung kein rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Druck zum Abschluss der Verzichtsvereinbarung erforderlich ist. Auch damit rückt das Gericht von der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ab.
Die Finanzverwaltung will die neue Rechtsprechung jedoch nur für künftige Fälle anwenden. Für vertraglich vereinbarte Nießbrauchsablösungen, die bis zur Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt abgeschlossen wurden, soll aus Vertrauensschutzgründen weiterhin die bisherige Rechtslage gelten. Das hält das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben fest.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.10.2026, IV C 1 - S 2253/00047/032/015