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15.10.2026

Erfolg für Anleger: VW-Beschluss zu Haftungsvergleich mit Stadler gekippt

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat den Beschluss der Volkswagen-Hauptversammlung vom 22.07.2021 zur Zustimmung eines Haftungsvergleichs mit Ex-Vorstand Rupert Stadler für nichtig erklärt. Geklagt hatten zwei Anlegerschutzvereine.

Hintergrund ist ein im Juni 2021 im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geschlossener Haftungsvergleich zwischen Volkswagen und mehreren ehemaligen Managern, darunter Stadler. Der VW-Aufsichtsrat hatte den Aktionären damals erklärt, dass Stadlers finanzielle Leistungsfähigkeit deutlich unter den ihm zurechenbaren Schäden liege und sein Eigenbeitrag deshalb angemessen sei.

Das OLG Celle entschied nun, dass die den Aktionären in der Hauptversammlung erteilten Informationen zu Stadlers Vermögensverhältnissen nicht ausreichten, um die Entscheidung des Aufsichtsrats nachvollziehbar zu machen. Insbesondere sei nicht deutlich geworden, in welchem Umfang mögliche Schadensersatzansprüche durch Stadlers Vermögen hätten gedeckt werden können. Zudem habe der Aufsichtsrat nicht ausreichend offengelegt, ob ihm selbst die notwendigen Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse vorlagen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ die Revision nicht zu. Volkswagen kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.10.2026, 9 U 93/22, nicht rechtskräftig