06.10.2026
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) spricht sich gegen Pläne aus, die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht abzuschaffen. In einer Stellungnahme zum angekündigten Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität warnt sie vor negativen Folgen für die Steuerehrlichkeit und die freiwillige Korrektur von Fehlern.
Nach Ansicht der BStBK bewegen sich Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, in einem hochkomplexen Steuerumfeld, in dem Fehler oder Fehleinschätzungen trotz funktionierender Compliance-Strukturen nicht vollständig vermeidbar seien. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige ermögliche es, solche Fehler eigeninitiativ offenzulegen, zu berichtigen und ausstehende Steuern nachzuzahlen.
Die Steuerberaterkammer sieht die Selbstanzeige daher als bewährtes Instrument zur Förderung von Compliance und Steuerehrlichkeit. Die Bekämpfung schwerer Steuerkriminalität dürfe nicht dazu führen, dass Möglichkeiten zur freiwilligen Offenlegung und Korrektur steuerlicher Sachverhalte abgeschafft würden, heißt es in der Stellungnahme.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 02.10.2026