25.09.2026
Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern berichtet, wird der Steuerbescheid künftig grundsätzlich digital zugestellt. Wer seine Steuererklärung elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware einreicht, erhält ab dem 01.01.2027 den Steuerbescheid regelmäßig nur noch elektronisch. Ein Papierbescheid wird dann nur noch auf ausdrücklichen Wunsch versandt.
Die Finanzverwaltung kehrt damit das bisherige Verfahren um: Bislang musste die digitale Zustellung aktiv beantragt werden, künftig gilt sie automatisch. Wer weiterhin Post vom Finanzamt erhalten möchte, muss der elektronischen Bekanntgabe in seinem ELSTER-Konto widersprechen und eine dauerhafte postalische Zustellung beantragen.
Der Steuerbescheid wird nicht per E-Mail verschickt, sondern im ELSTER-Postfach oder im Postfach der verwendeten Steuersoftware bereitgestellt. Steuerpflichtige erhalten lediglich eine Benachrichtigung per E-Mail, dass ein neues Dokument vorliegt.
Auf eine Besonderheit weist die Lohnsteuerhilfe ausdrücklich hin: Der digitale Steuerbescheid gilt rechtlich bereits am vierten Tag nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die einmonatige Einspruchsfrist zu laufen, unabhängig davon, ob der Bescheid tatsächlich abgerufen oder gelesen wurde. Wer Benachrichtigungen übersieht, riskiert daher, Fristen zu versäumen.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt deshalb, die E-Mail-Benachrichtigungen im ELSTER-Konto zu aktivieren, die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten und den Zugang regelmäßig zu überprüfen. Wer trotz elektronischer Steuererklärung weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchte, sollte den Widerspruch gegen die digitale Zustellung rechtzeitig im ELSTER-Konto hinterlegen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 22.09.2026