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14.09.2026

Krankenkassen: Bundesregierung fordert Untersuchung der Verluste bei Anlagegeschäften

Die Bundesregierung fordert eine sorgfältige Aufklärung darüber, wie es trotz der strengen gesetzlichen Regelungen zu den berichteten Verlusten von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen bei Anlagegeschäften kommen konnte. Dafür müssten die konkreten Sachverhalte ermittelt und durch die Selbstverwaltung sowie die aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich aufgearbeitet und analysiert werden, so die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/7880) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/7556).

Die für Sozialversicherungsträger und weitere sozialrechtliche Vereinigungen (Kassenärztliche Vereinigungen, Sozialversicherungsverbände, Medizinische Dienste) geltenden Anlagevorschriften sähen eine strenge Regulierung vor. Es seien insbesondere nur bestimmte, im Sozialgesetzbuch IV ausdrücklich genannte Geldanlagen erlaubt.

Die Sozialversicherungsträger hätten bei der Geldanlage die Grundsätze der Anlagesicherheit, der ausreichenden Liquidität und des angemessenen Ertrags zu beachten. Die Einhaltung der Grundsätze sei durch ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement zu gewährleisten. Die Sozialversicherungsträger seien zudem verpflichtet, Anlagerichtlinien zu erlassen.

Deutscher Bundestag, PM vom 10.09.2026