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08.09.2026

Volksverhetzung und Beleidigung: Xavier Naidoo muss sich vor Gericht verantworten

Im Strafverfahren gegen den Mannheimer Musiker Xavier Naidoo hat das Landgericht (LG) Mannheim die Anklage der Staatsanwaltschaft teilweise zugelassen. Wie das Gericht mitteilte, eröffnete die 4. Große Strafkammer das Hauptverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung in einem Fall, der zugleich den Vorwurf der Beleidigung umfasst.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Naidoo eine Person aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben.

Die übrigen drei Vorwürfe aus der Anklage von 2023 sowie zwei weitere Tatvorwürfe aus einer späteren Anklage von 2024 ließ das LG dagegen nicht zur Hauptverhandlung zu. Nach Auffassung der Kammer besteht insoweit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht.

Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt. Über diese hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bislang noch nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Für Xavier Naidoo gilt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Landgericht Mannheim, PM vom 07.09.2026 zu Beschluss vom 25.06.2026, 4 KLs 806 Js 39317/20