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27.07.2026

Fachanwaltsordnung: Änderungen ab Oktober 2026

Die Satzungsversammlung hat die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht angepasst. Nach Bestätigung durch das Bundesjustizministerium treten die Änderungen der Fachanwaltsordnung zum 01.10.2026 in Kraft.

Im Strafrecht müssen künftig auch Kenntnisse der Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen nachgewiesen werden. Für die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht werden die Anforderungen im internationalen Gesellschaftsrecht präzisiert; zudem kommen Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts hinzu.

Im Sportrecht wird die Fallanrechnung erweitert: Bis zu 20 der erforderlichen 80 Fälle können künftig aus Tätigkeiten als Richter, Schiedsrichter oder Schlichter in sportrechtlichen Verfahren stammen. Außerdem werden sportrechtliche Bezüge des Persönlichkeitsrechts ausdrücklich in den Kanon der theoretischen Kenntnisse aufgenommen.

Die Änderungen sind Teil der laufenden Modernisierung des Fachanwaltsrechts. Bereits Ende 2025 war unter anderem der Nachweiszeitraum für praktische Fälle von drei auf fünf Jahre verlängert worden. Die Satzungsversammlung prüft derzeit weiteren Anpassungsbedarf bei anderen Fachanwaltschaften.

Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 15/2026