27.07.2026
Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat den Eilantrag einer Medizinstudentin gegen die Annullierung mehrerer Online-Testate im Seminar "Medizinische Biometrie" an der Universität Ulm abgelehnt.
Hintergrund ist ein gravierender Fehler im Prüfungsverfahren: Während eines Testats wurde versehentlich ein Dokument mit Prüfungsaufgaben und Musterlösungen früherer Prüfungen hochgeladen. Die Universität ging davon aus, dass die Unterlagen bereits vor den Prüfungen einer unbekannten Zahl von Studierenden zugänglich waren, annullierte daher alle Ergebnisse und ordnete Wiederholungsprüfungen an.
Das VG Sigmaringen hält dieses Vorgehen für voraussichtlich rechtmäßig. Die Chancengleichheit der Prüflinge sei durch die mögliche Kenntnis der Lösungen erheblich beeinträchtigt worden. Da sich nicht mehr feststellen lasse, wer Zugriff auf die Unterlagen hatte, habe die Universität sämtliche Testate aufheben dürfen. Ein milderes Mittel sei nicht ersichtlich gewesen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist möglich.
Verwaltungsgericht Sigmaringen, PM vom 21.07.2026, 8 K 2901/26, nicht rechtskräftig