14.07.2026
Der Bundesrat hat auf Initiative Hamburgs die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" gefordert.
Nach Auffassung der Länder bietet das geltende Prinzip "Nein heißt Nein" keinen lückenlosen Schutz, da Betroffene ihren entgegenstehenden Willen nicht immer äußern könnten – etwa aus Angst oder in einer Schockstarre. Künftig soll daher nicht mehr das erkennbare Nein, sondern die freiwillige und tatsächliche Zustimmung maßgeblich sein. Wer sexuelle Handlungen vornimmt, soll sich demnach des Einverständnisses der anderen Person vergewissern.
Die Länder verweisen zudem auf zahlreiche europäische Staaten, die bereits ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht eingeführt haben. Deutschland drohe hier, den Anschluss zu verlieren.
Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Parallel stellte Schleswig-Holstein eine ähnliche Initiative vor, die sich auf Vorgaben der Istanbul-Konvention des Europarats stützt.
Bundesrat, PM vom 10.07.2026