03.07.2026
Am 01.07.2026 ist die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze entfallen. Stattdessen wird eine pauschale Einfuhrabgabe von drei Euro erhoben. Für Waren mit höherem Wert gelten weiterhin die jeweiligen tariflichen Zollsätze, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) meldet.
Bisher konnten Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten mit einem Wert von weniger als 150 Euro zollfrei eingeführt werden. Der ECOFIN-Rat hat am 12.12.2025 die Abschaffung dieser Zollfreigrenze beschlossen. Die entsprechende Verordnung gilt laut BMF mit Wirkung vom 01.07.2026. Seitdem werde eine pauschale Zollabgabe von drei Euro je Warenkategorie in einer Sendung erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise sieben Prozent bleibe weiterhin bestehen.
Maßgeblich sei der Zeitpunkt der Einfuhr. Auch Bestellungen, die vor dem 01.07.2026 aufgegeben wurden, könnten betroffen sein, wenn die Ware erst nach diesem Stichtag in die EU eingeführt wird.
Laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze die Flut an Ramschware stoppen, die vor allem aus China den Onlinehandel überschwemmt.
Für Verbraucher ändere sich bei der Abwicklung meist wenig, so das BMF. In der Regel übernehme der Transportdienstleister die Zollformalitäten und lege die Abgaben zunächst aus. Teilweise könne auch der Online-Händler die Abgaben bereits beim Kauf berücksichtigen – ein Blick in den Bestellvorgang oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lohne sich daher.
Die pauschale Zollabgabe sei nicht mit einer möglichen zusätzlichen Bearbeitungsgebühr (so genannte Handling Fee) zu verwechseln, die als weiterer Bestandteil der EU-Zollreform spätestens ab November 2026 vorgesehen sei.
Bundesfinanzministerium, PM vom 01.07.2026