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19.03.2026

Kindergeld: Soll künftig ab Geburt ohne Antrag ausgezahlt werden

Um bürokratische Hürden für Familien abzubauen, hat das Kabinett am 18.03.2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden soll.

Mit der Änderung werde das Once-Only-Prinzip umgesetzt, so das Bundesfinanzministerium (BMF). Daten müssten gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. "Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen", kommentierte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).

Seit 2024 ist es Eltern bereits möglich, vorausgefüllte Anträge für das Kindergeld zu nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Verfahren soll für Eltern nun vereinfacht werden.

Das Gesetz soll mit Wirkung zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag soll dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein: In einer ersten Stufe (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält. In einer zweiten Stufe (voraussichtlich im November 2027) soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind laut BMF, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

Zum Verfahren erläutert das BMF, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID vergebe. Die Information über die Geburt erhalte das BZSt von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiere es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genüge künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, könne die Auszahlung starten.

Bürger könnten dem BZSt schon heute ihre IBAN mitteilen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+. Sie könnten auch ihre Bank beauftragen, dem BZSt die IBAN mitzuteilen.

Soweit die Voraussetzungen für eine antraglose Auszahlung des Kindergeldes nicht vorliegen, erhielten die Eltern auch zukünftig ein Begrüßungsschreiben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (zum Beispiel zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbstständigen) nicht bekannt seien, könnten diese Angaben auch weiterhin im vorausausgefüllten Antrag ergänzt werden. 

Das BMF plant eigenen Angaben zufolge noch weitere Maßnahmen, die den Kontakt von Bürgern mit der Verwaltung vereinfachen sollen. So arbeite es daran, für einfache Steuerfälle die vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärung auszuweiten. Auch wolle das Ministerium die Sprache der Verwaltung verständlicher und bürgerfreundlicher machen, etwa in einem Projekt gemeinsam mit den Ländern zum Einkommensteuerbescheid. Zudem solle das Mitteilungsschreiben zur Vergabe der Steuer-ID verständlicher und bürgernäher formuliert werden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 18.03.20926