05.03.2026
Bürokratieabbau, Digitalisierung und der Schutz der Unabhängigkeit der Steuerberatung – über diese Themen sprach der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) Torsten Lüth mit dem Bundestagsabgeordneten Georg Günther (CDU). Im Fokus standen dabei auch konkrete Schritte hin zu einem praxistauglicheren Steuerrecht.
Wie der DStV mitteilt, ist Günther mit der Bundestagswahl 2025 für die CDU-Bundestagsfraktion neu im Finanzausschuss und stammt wie Lüth aus Mecklenburg-Vorpommern. Als Betriebsprüfer des Finanzamts Stralsund sei Günther mit den steuerlichen und digitalen Herausforderungen bestens vertraut.
Einig seien sich Lüth und Günther gewesen, dass das Steuerrecht praxistauglicher werden müsse und weniger Bürokratie brauche. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung müssten besser genutzt und die Umsetzung des Once-Only-Prinzips vorangetrieben werden. Als mögliche erste Lösungsansätze zur Vereinfachung des Steuerrechts hätten Lüth und Günther insbesondere die Arbeitstagepauschale, die Rentenabzugsteuer und das hessische Pilotprojekt zur Amtsveranlagung diskutiert.
DStV-Präsident Lüth habe in diesem Kontext die Ergebnisse der unabhängigen BMF-Expertenkommission "Bürgernahe Einkommensteuer" dargestellt, an der er als Sachverständiger in der letzten Legislaturperiode mitgewirkt habe. Die guten Ansatzpunkte der Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums sollten möglichst zeitnah umgesetzt werden, betonte Lüth.
Ein weiterer zentraler Punkt sei der Schutz der Unabhängigkeit von Steuerkanzleien gegenüber Private Equity-Investitionen gewesen. Lüth habe die Bedeutung des Fremdbesitzverbots für den Berufsstand betont. Er habe Günther die möglichen negativen Folgen von Investitionen der Finanzindustrie in der Steuerberatung geschildert, insbesondere für kleine und mittlere Kanzleien. Günther habe großes Verständnis für die Nöte der kleinen und mittleren Unternehmen gezeigt. Er habe die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (BR-Drs. 40/1/26), die auch der DStV begrüße, positiv hervorgehoben.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 04.03.20ß26