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08.01.2026

Christlicher Heimunterricht unzureichend: Familie zu Recht zur Schulanmeldung aufgefordert

Die Schulaufsichtsbehörde hat den Eltern einer Familie zu Recht aufgegeben, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden.

Die Eltern hatten gegen die behördlichen Aufforderungen geklagt: Sie würden ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten, wobei sie auf die Unterstützung eines Vereins zurückzugriffen, der sich als "freies christliches Heimschulwerk" bezeichnet. Sie sahen sich in ihrem grundgesetzlichen Elternrecht verletzt. Gefahren für das Wohl ihrer Kinder bestünden nicht.

Dem war das beklagte Land entgegengetreten und hatte ausgeführt, die Schulpflicht könne so nicht erfüllt werden, da es sich bei dem Verein weder um eine öffentliche Schule noch um eine Ersatz- oder anerkannte Ergänzungsschule handele.

Die Klagen gegen die Ordnungsverfügungen wies das VG Münster ab. Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichte Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder an einer Schule. Diese Pflicht hätten die hiesigen Eltern nicht durch eine Anmeldung bei dem Verein erfüllt. Dieser sei schon keine Schule im Sinne des Schulgesetzes, weil er selbst regelmäßig keinen Unterricht durchführe, sondern lediglich Eltern Unterstützung insbesondere durch fachliche und pädagogische Betreuung von Heimunterricht anbiete.

Andere Mittel – etwa die Kinder behördlich einer Schule zuzuweisen – hätten mindestens ebenso intensiv in die Rechte der Eltern eingegriffen. Weil das Gesetz eine Schulbesuchspflicht vorgebe, sei auch irrelevant, ob Unterrichtung und Erziehung der Kinder anders gesichert seien.

Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.

Verwaltungsgericht Münster, Urteile vom 17.12.2025, 4 K 594/23 und andere, nicht rechtskräftig