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10.12.2025

Spenden: Wie man sie steuerlich absetzt

Spenden lassen sich bis zu 20 Prozent der eigenen Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass die Spende freiwillig erfolgt, keine Gegenleistung verlangt wird und das Geld an eine anerkannte, steuerbegünstigte Organisation fließt. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Die Hürden für das steuerliche Absetzen von Kleinspenden seien gering: Für Spenden bis 300 Euro pro Einzelzuwendung genüge ein einfacher Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis für das Finanzamt.

Beträgt eine Einzelspende mehr als 300 Euro, sei eine Zuwendungsbestätigung notwendig. Diese müsse vom Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt werden, so die Lohnsteuerhilfe. Der Steuererklärung sei sie zwar nicht mehr beizulegen, jedoch müsse sie für Nachfragen von Seiten des Finanzamts vorgehalten werden.

Nach Erhalt des Steuerbescheids sollten Spendennachweise noch mindestens ein Jahr, idealerweise vier Jahre aufbewahrt werden, rät die Lohnsteuerhilfe.

Übersteigt die Spendensumme in einem Jahr die 20-Prozent-Grenze der Einkünfte, gehe der steuerliche Vorteil nicht verloren, informiert sie. Der überschüssige Betrag werde automatisch und zeitlich unbegrenzt ins Folgejahr übertragen und somit als Spendenvortrag komplett berücksichtigt.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 09.12.2025