10.12.2025
Das Europäische Parlament und EU-Mitgliedstaaten haben sich auf das Vereinfachungspaket "Omnibus I" geeinigt, das Unternehmen in der EU von Verwaltungsaufwand und Berichtspflichten entlasten soll.
Wie die EU-Kommission mitteilt, geht es konkret um Änderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD). Die vorläufige Einigung muss laut Kommission nun noch förmlich von den beiden Co-Gesetzgebern angenommen werden.
Insgesamt sorge das Vereinfachungspaket "Omnibus I" für eine größere Kohärenz und Effizienz der Vorschriften über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Es solle die Komplexität der EU-Anforderungen für alle, insbesondere aber mittelständische Unternehmen verringern. Bestimmte rechtliche Erfordernisse würden auf die größten Unternehmen beschränkt, wo sie wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben.
Zu den Änderungen gehören nach Angaben der Kommission die Abschaffung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für viele Unternehmen, mehr Flexibilität für Unternehmen, die weiterhin den verbindlichen Anforderungen unterliegen, und der Schutz kleinerer Unternehmen vor übermäßigen Informationsanfragen größerer Unternehmen. All dies diene dazu, die Geschäftstätigkeit zu erleichtern und gleichzeitig die ursprünglichen politischen Ziele der Richtlinien aufrechtzuerhalten.
Europäische Kommission, PM vom 09.12.2025