20.08.2025
Mit Urteil vom 26.04.2024 hatte die 5. Strafkammer des Landgerichts Landau den als sogenannten »Plakatekleber« in der Presse bezeichneten Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen diverser Sachbeschädigungsdelikte – Anbringen von selbstgebastelten Plakaten mit fest haftendem Sprühkleber an unter anderem Verkehrsschildern, Unter- und Überführungen im Bahnhofsbereich, Wahlplakaten, Einkaufstüren und Schaukästen im Stadtgebiet Landau, auf denen er wirre Verschwörungstheorien und heftige Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens verbreitet - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten »ohne Bewährung« verurteilt.
Die verfahrensgegenständlichen Taten betrafen Vorfälle aus der Zeit von August 2021 bis Januar 2023. Die Kammer war von erhaltener – aber aufgrund einer chronischen wahnhaften Störung - verminderter - Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Taten ausgegangen.
Mit Beschluss vom 23.06.2025 hat des Pfälzische Oberlandegericht Zweibrücken die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten im Wesentlichen als unbegründet verworfen.
Der Strafausspruch ist rechtskräftig.
Landgericht Landau in der Pfalz, Mitteilung vom 12.08.2025