Ruhezeiten
Regelmäßig enthalten Hausordnungen für Mietshäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften verbindliche Regelungen über Ruhezeiten. Im Streitfall werden aber auch von den Gerichten Ruhezeiten angenommen, wenn diese nicht ausdrücklich geregelt sind.
Üblich sind folgende Zeiten:
morgendliche Ruhezeit: von 6.00 bzw. 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr
Mittagsruhe: von 12.00 bzw. 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Abendruhe: von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Nachtruhe: von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr
Tipp: Die Ruhezeiten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sinnvoll ist es deshalb, sich bei der Gemeindeverwaltung nach der Zeit und Dauer der festgelegten Ruhezeiten zu erkundigen.